Aus der Lebenswelt der Uhrmacher – Teil 2

Maschine zum Herstellen von Uhrenketten, Gütenbach im Schwarzwald, um 1860. Inv.-Nr. 19-1013

Im letzten Monat konnten Sie bereits einen Einblick in den Arbeitsalltag der Schwarzwälder Uhrmacher im 19. Jahrhundert bekommen. Lange Arbeitstage und strenge Aufsicht gehörten dazu. Doch wie sah es mit dem Geld aus? Und was passierte, wenn ein Arbeiter krank wurde?

 

 

Bezahlung? Verhandlungssache!

Aus der Werkstatt von Samuel Kammerer, einem der Unterzeichner der Dienstordnung: Stutzuhr mit Metallplatinenwerk, Furtwangen, um 1860-1870. Inv.-Nr. 11-3225

Die Dienstordnung von 1864 sah keinen festen (Stunden-)Lohn vor: „Die Feststellung des für einzelne Parthien zu bezahlenden Lohnes unterliegt lediglich dem Uebereinkommen zwischen dem Arbeiter und Meister.“ So musste also jeder Mitarbeiter selbst aushandeln, wie viel Geld er für die von ihm gefertigten Uhrenteile bekam. Außerdem wurde „jedem Arbeiter […] beim Dienstantritt ein Arbeiterbüchlein welches mit „Soll & Haben“ bezeichnet ist, übergeben.” Sie mussten also über Material, fertige Produkte und erhaltenes Geld Buch führen. Werkzeuge und Maschinen gehörten dem Arbeitgeber, der sie seinen Arbeitern leihweise überließ.

Den Lohn gab es nicht monatlich. Stattdessen wurde alle zwei Wochen nach der „Abrechnung über gefertigte Arbeit“ der Lohn ausbezahlt. Abgezogen wurden Kosten für Mahlzeiten und Unterkunft, für verlorene Werkzeuge und im Winter auch die Kosten für Lampenöl. Doch selbst dann konnten die Arbeiter sich zunächst noch nicht über ihr Geld freuen: Der Lohn wurde für weitere 14 Tage als Sicherheit einbehalten. Das sollte verhindern, dass sich jemand nicht an die zweimonatige Kündigungsfrist hielt, denn auch die gab es damals schon zu beachten.

Soziale Aspekte

Paragraph 7 der Dienstordnung enthielt die Bestimmungen für den Krankheitsfall. (Ein Klick auf das Bild vergrößert die Ansicht.)

Selbst eine Art Versicherungspflicht war vorgesehen: „[…] jeder Arbeiter hat sich sogleich nach dem Dienstantritt in den hier bestehenden Gewerbe-Gehilfen-Verein aufnehmen zu lassen […]“, außer „[…] wenn der Arbeiter aus hiesiger Gemeinde gebürtig ist und er oder seine Eltern die zur Krankenunterstützung nöthigen Mittel besitzen“. Denn wer krank war, der konnte nicht arbeiten und wurde auch nicht bezahlt. Jeder Arbeiter musste sich also selbst darum kümmern, wie er zurechtkam. Ein Verein bot dafür eine willkommene Hilfe. (Übrigens: Die allgemeine gesetzliche Krankenversicherung wurde erst im Deutschen Kaiserreich, nämlich im Juni 1883 eingeführt – fast 20 Jahre später.)

Und auch wenn es kein Weihnachtsgeld gab: „Fleißigen Arbeitern, und solchen deren Betragen ein untadeliges ist, auch wenigstens ein Jahr in einer Werkstätte ununterbrochen gearbeitet haben, wird von Seite des Dienstherrn über Weihnachten als Zeichen der Anerkennung ein kleines Christgeschenk gemacht deren Anschaffung der Dienstherr aus seiner Casse besorgt […].“

Ansporn zum Fleiß? Oder Ausdruck der fast patriarchischen Stellung des Meisters? Vielleicht etwas von beidem.

 

Hat Sie dieser Beitrag interessiert? Dann werfen Sie doch auch einen Blick auf den ersten Teil zur Lebenswelt der Schwarzwälder Uhrmacher. Möchten Sie zukünftig mehr über solche Themen erfahren? Oder wollen Sie lieber über andere Gebiete der Uhrengeschichte weiterlesen? Schreiben Sie uns doch einen Kommentar!

Ein Kommentar zu „Aus der Lebenswelt der Uhrmacher – Teil 2

Kommentar verfassen