Können Töne schuldig sein?

Das Horst-Wessel-Lied war die Parteihymne der NSDAP. Nach § 86a StGB fällt es unter die „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ und darf in der Bundesrepublik Deutschland nicht verbreitet werden. Dies gilt nicht nur für das gesungene Lied, sondern bereits für die Melodie. Was die wenigsten wissen: Schon im Dritten Reich war dies manchmal strafbar. Aber was hat das alles mit dieser Uhr zu tun?

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