Aus der Lebenswelt der Uhrmacher

Werkzeug zur Herstellung von Hohltrieben, Schwarzwald, vor 1850 (Inv.-Nr. 1997-031)

150 Jahre sind eine lange Zeit. Heute lebt niemand mehr, der sich daran erinnern könnte, was vor so vielen Jahren geschehen ist. Wenn wir dennoch etwas über die Menschen dieser Epoche erfahren wollen, müssen wir untersuchen, was schriftlich überliefert wurde. Dabei kommen spannende Einblicke in das damalige Leben zutage.

 

Portrait von Lorenz Bob, gemalt von E. Hummel, Schönwald, 1862 (Inv.-Nr. 18-3883)

Die Bibliothek des Deutschen Uhrenmuseums enthält neben Fachliteratur auch historische Dokumente, welche für die Erforschung der Geschichte benutzt werden, zum Beispiel die “Dienst-Ordnung” vom 15. Januar 1864. Damals haben sich die Furtwanger Uhrmachermeister Josef Zimber, Lorenz und Victor Bob, Leo Kaltenbach und Samuel Kamerer darauf geeinigt, diese Ordnung in ihren Werkstätten einzuführen. Dabei hatten sie ganz klare Vorstellungen, wie der Arbeitsalltag aussehen sollte.

 

 

Morgens begann die Arbeitszeit um fünf Uhr und endete offiziell abends um sieben Uhr – 14 Stunden Arbeitszeit, die allerdings von drei halbstündlichen Mahlzeiten unterbrochen wurden. Außerdem war “den Arbeitern […] gestattet, nach Feierabend […] bis halb 10 Uhr zu arbeiten”. Damit kommt ein Arbeitstag auf etwa 15 Stunden. Vom Michaelistag (29. September) bis zum Josephstag (19. März) wurde “bei Licht gearbeitet”, das heißt, mit Öllampen, wenn das Tageslicht nicht mehr ausreichte.

“Zur Hebung der Uhrmacherei selbst, und damit den Arbeitern zur Geltendmachung ihrer Talente […] mehr Gelegenheit als bisher geboten ist”, wurden die Uhren arbeitsteilig hergestellt. Jeder Arbeiter hatte also sein Fachgebiet, in dem er besonders gut war – damit sollte die Produktivität, aber auch die Qualität steigen.

Auszug aus der Dienst-Ordnung von 1864. Schon die ersten drei Parapgraphen geben einen Einblick in die Lebens- und Arbeitswelt der Schwarzwälder Uhrmacher.

Allerdings hatten die Uhrmachermeister Bedenken, ob ihre Leute auch fleißig waren und beaufsichtigten sie deshalb selbst oder durch beauftragte Stellvertreter. Auch die bürgerlichen Moralvorstellungen haben ihren Niederschlag in der Dienstordnung gefunden: “Unsittlichkeiten namentlich unerlaubter Umgang mit Dienstgenossen andern Geschlechts im gleichen Hause und Wohnung zieht sofortige Dienstentlassung nach sich.” Beziehungen am Arbeitsplatz – unerwünscht. Doch daraus lesen wir auch: Frauen im Uhrengewerbe waren offenbar keine Ausnahme.

Die Dienstordnung sollte wohl auch bekannten Problemen vorbeugen. “Fahrlässigkeiten mit Feuer und Licht werden nach einmaliger vorausgegangener Warnung mit Dienstentlassung bestraft” – die Gefahr, dass die Werkstatt abbrannte, war real. “Zwischen den Arbeitern entstehende Streitigkeiten sind dem Dienstherrn sofort anzuzeigen, welcher ungesäumt zur Beilegung des Streites das Nöthige anzuordnen hat” – Ärger mit Kollegen gab es auch damals schon, sollte aber die Produktion möglichst nicht behindern. “Das Fortlaufen aus der Werkstätte während der Arbeitszeit ist nicht gestattet” – anscheinend befürchteten die Uhrmachermeister, dass ihre Arbeiter sich ein paar weitere Pausen gönnen wollten. Wer könnte es ihnen verdenken?

Dies ist nur ein kleiner Einblick in die Lebenswelt der Uhrmacher vor 150 Jahren – und auch nur aus der Sicht einiger Unternehmer. Schließlich haben sie diese Ordnung festgelegt und in ihren Werkstätten eingeführt. Was die Arbeiter selbst darüber gedacht haben? Darüber gibt das Schriftstück keine Auskunft.

Die Fortsetzung dieses Artikels finden Sie hier – Teil 2 setzt sich mit der Bezahlung sowie mit sozialen Aspekten auseinander.

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