Können Töne schuldig sein?

Das Horst-Wessel-Lied war die Parteihymne der NSDAP. Nach § 86a StGB fällt es unter die „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ und darf in der Bundesrepublik Deutschland nicht verbreitet werden. Dies gilt nicht nur für das gesungene Lied, sondern bereits für die Melodie. Was die wenigsten wissen: Schon im Dritten Reich war dies manchmal strafbar. Aber was hat das alles mit dieser Uhr zu tun?

Die Firma Mauthe produzierte 1933 diesen Musikwecker mit der Melodie des Horst-Wessel-Liedes. Doch aufgrund des Gesetzes „zum Schutz der nationalen Symbole“ untersagte das Gewerbeamt Stuttgart Ende 1933 den Verkauf der Uhr. Das Horst-Wessel-Lied durfte nicht als Weckton entwürdigt werden.

Ursprünglich besaß dieser Wecker auch noch einen Hakenkreuz-Aufsatz. Dieser wurde später entfernt. Die Töne der Musikdose hingegen blieben.

Können diese schon Inhalte ausdrücken?

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